GRÜNDUNG
Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft sowie zur Besteuerung selbst und zu den einzelnen Steuerarten, die anfallen können. Außerdem klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen des Spendenabzugs sowie steuerliche Fragen bei Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere zur Lohnsteuer und zum Sozialversicherungsrecht.
LAUFENDE GESCHÄFTE
Häufig gehen gemeinnützige Körperschaften neben ihrem ideellen Bereich auch Tätigkeiten nach, die steuerpflichtig sind oder sein können. Sie unterhalten Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und unterliegen damit zum Teil der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Schon die Durchführung von Konzerten oder Lesungen oder der Verkauf von T-Shirts kann steuerliche Konsequenzen haben. Hier hilft Ihnen unsere Beratung, kostspielige Fehler zu vermeiden, Potentiale auszuschöpfen und die Organisation finanziell auf sichere Füße zu stellen.