Kosten

Die Frage, welche Art unserer Dienstleistungen für Sie überhaupt sinnvoll sind, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Vorgespräch. Wir legen Wert drauf, unsere Preise transparent darzustellen (was zugegebenermaßen aufgrund der Vergütungsverordnung nicht immer einfach ist). Sehen Sie sich deshalb die Beispielrechnungen an. Wenn Sie Fragen haben, rufen oder mailen Sie uns an und wir werden für Sie ein konkretes Angebot erstellen.
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Individuell und transparent
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Für ein erstes Beratungsgespräch sieht die Gebührenverordnung für Steuerberater dann einen Gebührenrahmen bis maximal 180 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer vor.
Im Rahmen der laufenden Beratung, z.B. bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und der Buchführung, orientiert sich die Gebühr an den mittleren Zehntelsätzen der Steuerberatergebührentabelle. Letztlich entscheiden der Gegenstandswert und der entstandene Aufwand über den endgültigen Preis.
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Steuererklärungen und Jahresabschluss
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* Die Preise sind abhängig von der jeweiligen Bemessungsgrundlage und im Vorfeld nicht eindeutig anzugeben. Die Beispielrechnungen geben jedoch Anhaltspunkte.Zusätzliche Kosten StBVV Preis Bescheidprüfung § 28 Nach Aufwand, mindestens 60 EUR Auslagenersatz bei Honorar bis 400 EUR § 16 12 EUR Auslagenersatz bei Honorar über 400 EUR § 16 25 EUR Offenlegung Bundesanzeiger (bei AG/GmbH/UG) 85 EUR Übermittlung E-Bilanz (bei AG/GmbH/UG/KG) 75 EUR -
Buchhaltung mit DATEV Unternehmen Online
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Jahresumsatz StBVV Preis Standard** Zusätzlicher Preis für „Schuhkarton“-Lösung*** Bis 50.000 § 33 ca. 125 EUR + 40 EUR 50.001 - 100.000 § 33 ca. 180 EUR + 80 EUR 100.001 - 250.000 § 33 ca. 250 EUR + 130 EUR 250.001 - 500.000 § 33 ca. 400 EUR auf Anfrage Über 500.000 § 33 auf Anfrage auf Anfrage
** Voraussetzungen: Anzahl der Buchungen bleibt überschaubar, Belege werden vom Mandanten gescannt und auf Unternehmen Online hochgeladen, die dazugehörigen Felder werden ausgefüllt, Mandant stimmt dem elektronischen Übertrag der Bankauszüge zu. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn weitere Zahlungsarten (Kreditkarte, Amazon, Paypal) hinzukommen, das Geschäft kleinteilig oder das Geschäftsmodell kompliziert ist (international, USt-Problemfälle, viele durchlaufende Posten)
*** Sie bringen alle Belege unsortiert im „Schuhkarton“ vorbei. Wir sortieren, heften ab, beschriften und scannen die Belege ein und laden sie auf Unternehmen Online hoch.Zusätzliche Kosten StBGebV Preis Vervollständigen Belege/Nachfragen § 13 (2) 95 EUR/Stunde, 10-minutengenaue Abrechnung Ordnen/Scannen der Belege § 13 (2) 75 EUR/h, 10-minutengenaue Abrechnung Einrichtung der Buchhaltung § 13 (2) 75 EUR einmalig Korrigierte USt-VA § 13 (2) 25 EUR Nutzungsgebühren DATEV-Unternehmen Online 14 EUR/Monat (10,50 EUR für das Portal, 3,50 EUR für den Speicherplatz) -
Lohnabrechnung
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Bezeichnung StBVV Preis Lohnabrechnung pro Monat § 34 (2) 14 EUR Lohnabrechnung mit KUG pro Monat § 34 (2) 30 EUR An- und Abmeldung von Mitarbeitern § 34 (1) 14 EUR Bescheinigungen § 13 (2) 14 EUR AAG-Antrag §34 (5) 6 EUR Auslagen (wenn die Unterlagen per Post und nicht per Mail versendet werden) § 16 4,50 EUR für den ersten MA, 0,60 EUR für jeden weiteren MA Auslagen (wenn die Unterlagen per Mail versendet werden) § 16 2,75 EUR -
Beratung
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Bezeichnung StBVV Preis Erstberatung, Rat und Auskunft § 21 (1) 150 EUR/h, max. 180 EUR Stunden-/Tagessatz Steuerberater/Unternehmensberater § 13 (2) 150 EUR/h oder 1.200 EUR/Tag Stunden-/Tagessatz Mitarbeiter (Fachangestellter) § 13 (2) 95 EUR/h oder 760 EUR/Tag Stunden-/Tagessatz Mitarbeiter (Buchhalter) § 13 (2) 75 EUR/h oder 600 EUR/Tag -
Startsequenz bei Gründung
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Bezeichnung StBVV Preis Ausfüllen steuerlicher Fragebogen, Gewerbeanmeldung, Eröffnungsbilanz, Beantragung Steuernummer, UStID-Nr., Dauerfristverlängerung, inkl. aller Rücksprachen und Regelungen mit dem FA/Gewerbeamt**** § 13 (2) 600 EUR
Grundlegendes Beratungsgespräch und Ausgabe/Erklärung Steuerliche Merkblätter und Einführung in die VORBEREITENDE Buchhaltung (ca. 90 Min) § 13 (2) 225 EUR
bei Übernahme des Mandats Rabatt von 50 Prozent
**** Die Anmeldungsgebühren beim Gewerbeamt trägt der Mandant.